Fachtagung der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) e.V und des Vormundschaftsgerichtstags (VGT) e.V.in Kooperation mit der Fachhochschule Köln – Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften –
Die Fachverbände Vormundschaftsgerichtstag (VGT) und Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) veranstalten zum dritten Mal eine gemeinsame Fachtagung. Die aktuelle Fachtagung findet in enger Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Köln statt. Im Fokus der Aufmerksamkeit stehen die psychiatrische Versorgung und die dazugehörigen rechtlichen Rahmensetzungen. Insbesondere sehen sich die Veranstalter durch die Situation der Verwirklichung oder besser Nichtverwirklichung bestehender Rechte psychisch erkrankter Menschen herausgefordert.
Psychiatrie als „Ordnungsmacht“ hat den gesellschaftlichen Auftrag, im Bedarfsfalle im „Notendigen“ Maß in die verfassungsmäßigen Grundrechte psychisch erkrankter Menschen einzugreifen, um Eigen- oder Fremdgefährdung vorzubeugen bzw. zu verhindern – oftmals eine Gratwanderung, die an die Entscheidungsträger hohe Anforderungen stellt. Hierzu sehen die Psychisch-Kranken-Gesetze der Länder, das Betreuungsrecht und andere Rechtsvorschriften bestimmte Verfahren vor, und legen Umfang wie Grenzen des Eingreifens fest. Die Erfahrung zeigt, dass es in der psychiatrischen Praxis Situationen gibt, in denen die Rechte psychisch erkrankter Menschen nicht oder nicht vollständig umgesetzt bzw. beachtet werden.
Auch im Bereich des Leistungsrechts (SGB) zeigen sich Entwicklungen, die zu Besorgnis Anlass geben. Neben dem oftmals wenig „kundenorientierten“ Umgang mit den Hilfebedürftigen seitens der Leistungsträger mehren sich die Fälle, bei denen nur auf dem Klagewege dem Recht der Anspruchsberechtigten Geltung verschafft werden konnte.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sozialpsychiatrischer Arbeitsfelder sowie rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sind verpflichtet, im Interesse der von ihnen betreuten psychisch erkrankten Menschen zu handeln. Als Teil des psychiatrischen Versorgungs- und Hilfesystems haben sie sich in ihremVerhalten und Handeln an den für diesen Bereich geltendengesetzlichen Bestimmungen zu orientieren bzw. sind qua Amt, z.B. als Betreuer, in der Verantwortung, die Rechte der betreuten Menschen, wenn erforderlich, auch stellvertretend für diese durchzusetzen. Der Weg der Rechtsverwirklichung ist mit „Stolpersteinen“ gepflastert, die es gilt wahrzunehmen und zu überwinden.
Wie dies gehen kann, ist unter anderem Gegenstand dieser Tagung. In dem Zusammenhang sind Fachöffentlichkeit und Politik gehalten, entsprechende Kontroll- und Beschwerdegremien zur Sicherstellung der Rechte der betroffenen Menschen zu schaffen. Rechtliche Aspekte und Modelle hierzu werden den Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmern vorgestellt.
Ziel der Tagung ist es, die Notwendigkeit der Rechtsverwirklichung zu verdeutlichen, ihr entgegenstehende Hemmnisse zu benennen und den Weg zu deren Überwindung aufzuzeigen, damit auch psychisch erkrankte Menschen zu ihrem Recht kommen und nicht Opfer von Unwissenheit, Willkür oder so genannten ökonomischen Zwängen werden.