Studienvoraussetzungen lt. §3 Zugangsvoraussetzungen; Zugangsprüfung der PO vom 09.09.2010 (vorbehaltlich der Genehmigung durch das Präsidium)
- (1) Zugangsvoraussetzung für das Studium ist der Nachweis der Fachhochschulreife (§ 66 Abs. 3 HG) oder einer als gleichwertig anerkannten Vorbildung (§ 66 Abs. 4 Satz 1 HG).
- (2) In der beruflichen Bildung Qualifizierte werden auf der Grundlage der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) vom 8. März 2010 (GV. NRW. S. 160) zugelassen.
- (3) Studienbewerberinnen oder -bewerber, die die Qualifikation nach Absatz 1 nicht besitzen und die die für ein erfolgreiches Studium erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auf andere Weise als durch ein Studium erworben haben, sind nach dem Ergebnis einer Einstufungsprüfung aufgrund von § 49 Abs. 11 HG berechtigt, das Studium aufzunehmen, soweit nicht Regelungen über die Vergabe von Studienplätzen entgegenstehen. Das Nähere über Art, Form, Umfang und die Anforderungen der Einstufungsprüfung regelt die Einstufungsprüfungsordnung der Fachhochschule Köln.
Studienanfang
Die Aufnahme zum Studium erfolgt jährlich jeweils zum Wintersemester.
Studiendauer
3 Studienjahre, 180 Credits Points (CP), 60 CP pro Studienjahr, 1800 Stunden studentischer Arbeitsaufwand (workload).
Studienabschluss:
Bachelor of Arts (BA)
Staatliche Anerkennung
Die staatliche Anerkennung wird mit der Aushändigung des Abschlusszeugnisses erteilt.